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Nicht immer ist „abzusehen, was ein im Glauben getaner mutiger Schritt nach vorne in dieser Sache für die Zukunft der Kirche auch bei uns bedeuten kann“. Ob Ausbildungsreferent Hans-Erich Heß 1958 schon geahnt hat, dass die Ermöglichung von Ordination, Bewerbung auf Gemeindepfarrstellen und der Dienstbezeichnung „Pfarrerin“ nur eine Etappe auf dem Weg war? Dieses Buch zeigt mutige und spannende Schritte, die vor 50 Jahren zur Gleichstellung von Pfarrerinnen und Pfarrern führten.
Eine nicht zu unterschätzende Rolle auf diesem Weg spielte die Kirchensynode der EKHN: Besonders in den 1960er Jahren entwickelte sie sich zur Schrittmacherin emanzipativer Ideen. Gegen die vorherrschende Skepsis der Kirchenleitung brachten 38 Synodale 1968 einen Initiativantrag in die Synode ein, der den Zölibatsvorbehalt für Pfarrerinnen aufheben wollte: Auch Pfarrerinnen sollten heiraten können, ohne ihre Stelle aufgeben zu müssen.
Es ist aufregend zu lesen, wie eine geschickte Sitzungsleitung der amtierenden Präses Marianne Queckbörner in Absprache mit dem Rechtsausschussvorsitzenden Dr. Hans Zöll dazu führte, dass nicht die Gesetzesvorlage der Kirchenleitung sondern der Initiativantrag diskutiert und an die Ausschüsse überwiesen wurde. Zugleich war das entstehende Gesetz zur „vorläufigen Änderung des Kirchengesetzes über die Berufung von Frauen in den pfarramtlichen Dienst“ schon bei Annahme nur als vorübergehendes gedacht: Auf derselben Tagung beauftragten die Synodalen den Theologischen und den Rechtsausschuss mit dem entscheidenden Schritt der Gleichstellung: Sie sollten einen Entwurf für ein einheitliches Pfarrdienstrecht vorlegen. Sondergesetze für Frauen im Pfarrdienst sollten ein Ende haben. Seit dem 1. Januar 1971 beruft die EKHN „Frauen und Männer als Pfarrer in ihren Dienst“. (Später wurde auch der Titel „Pfarrerinnen“ ergänzt.)
Damit vollendete vor 50 Jahren die EKHN als erste Kirche in Deutschland die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarrdienst. Auch Männer profitierten von der Gesetzesänderung: Zum ersten Mal – und drei Jahre früher als im staatlichen Beamtenrecht – konnten Pfarrer*innen sich wegen familiärer Verpflichtungen ganz oder teilweise beurlauben lassen.
Als Präsides der Kirchensynode freuen wir uns über den Mut, den die Synodalen in Diskussionen, Formulierungen und Entscheidungen bewiesen haben. Gerne erinnern wir daran und danken allen Menschen, die dies durch historische Detailarbeit und das Verfassen des vorliegenden Buches ermöglicht haben. Möge es uns auch heute zu weiteren mutigen Entscheidungen stärken.
Darmstadt, im Oktober 2020
Dr. Ulrich Oelschläger, Präses der Kirchensynode der EKHN
Dr. Susanne Bei der Wieden, Stellvertretende Präses der Kirchensynode der EKHN
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